Betreuungsverein zu Gast im Neustädter Rathaus
Der Betreuungsverein des Caritasverbandes Scheinfeld und Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim e.V. und Mitarbeitende der Stadt Neustadt a.d. Aisch folgten der Einladung der Sachgebietsleiterin des Personalamtes Sandra Datz in den Sitzungsaal des Rathauses. Nach Dienstschluss fanden sich die Stadtverwaltungsmitarbeitenden hier ein und konnten die schöne Aussicht auf den Marktplatz nur kurz genießen. In der folgenden Stunde informierte sie Gudrun Hobrecht vom Betreuungsverein über die aktuelle Gesetzeslage bezüglich Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bekamen detailliert Auskunft über die Möglichkeiten für sich oder ihre Angehörigen Vorsorge zu treffen, um im Notfall eine Fremdbetreuung zu verhindern. Kenntnisse über die bestehenden Regelungen schaffen ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass man seinen freien Willen nicht mehr selbst bilden oder äußern kann. Auch über das seit 01.01.2023 geltende gegenseitige Vertretungsrecht wurde aktuell informiert. Ehepartner können sich in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit, bis zu sechs Monate vertreten. Das Recht, die Ablehnung der Ehegattenvertretung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren zu lassen, sorgte trotz der ernsten Thematik abschließend für Erheiterung der Zuhörerschaft.