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Hilfsfonds in Corona-Krise

Piktogramm_Hilfefonds
Datum:
Veröffentlicht: 17.4.20
Von:
Dr. Klaus-Stefan Krieger

Caritas will verstärkt von Armut betroffene Menschen unterstützen

Diözesan-Caritasverband wird Hilfsfonds bei Bedarf aufstocken

Gerade Menschen mit geringem Einkommen treffen die Beschränkungen, die der Staat wegen der Corona-Pandemie erlassen hat, besonders hart. Wegen der Ansteckungsgefahr sind Kleiderkammern und Cari-Shops geschlossen; auch ein Teil der Sozialläden und Tafeln hat nicht mehr geöffnet. Wärmestuben und ähnliche Einrichtungen, in denen ein warmes Mittagessen angeboten wird, können nicht in der gewohnten Weise offenhalten, allenfalls Mahlzeiten „über die Straße“ ausreichen. Mitbürger, die auf diese Angebote angewiesen sind, müssen nun Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs zu regulären Preisen im Einzelhandel kaufen. Das sprengt ihre finanziellen Möglichkeiten.

In dieser Situation weist der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg betont darauf hin, dass er aus seinen Hilfsfonds bedürftige Menschen unterstützt. Die Fonds geben auf Antrag von Caritas-Beratungsstellen in individuellen Notlagen finanzielle Zuschüsse an Familien und Einzelpersonen aus.

  • Der Bischöfliche Härtefonds will Schwangeren und Frauen mit kleinen Kindern in Notsituationen zur Seite stehen.
  • Allgemeiner Fürsorgefonds und Arbeitslosenhärtefonds sollen existentielle Probleme – gerade von Familien – lindern.
  • Der Gesundheitsfonds bezuschusst Maßnahmen, die der Prävention oder der Förderung, der Aufrechterhaltung oder der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Nachsorge dienen. Darunter fallen z.B. auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente oder die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneien.

„Seit vielen Jahren vergeben die Kreis-Caritasverbände finanzielle und materielle Hilfen aus den Hilfsfonds des Diözesan-Caritasverbandes. Dies möchten wir gerade in der aktuellen Situation unbedingt fortführen“, betont stellvertretende Diözesan-Caritasdirektorin Ursula Kundmüller. „Sollten die derzeitigen Fondsbestände nicht ausreichen, können wir bei der Erzdiözese eine Aufstockung beantragen.“

Die Hilfen werden sparsam, wirtschaftlich und gezielt ausgewählt. Selbstverständlich wird die Bedürftigkeit der Empfänger überprüft. Die maximale Höhe der einzelnen Beihilfe beträgt 750 Euro. Manchmal reicht schon ein zinsloses Darlehen, um eine akute Krise zu überwinden oder ein existenzielles Problem zu lösen.

Die Beihilfen werden von den Beratungsstellen und Einrichtungen der Stadt- und Kreis-Caritasverbände für ihre Klienten beantragt. Bei Allgemeinem Fürsorgefonds und Arbeitslosenhärtefonds können auch andere katholische Verbände Anträge stellen.

Die Hilfsfonds speisen sich zu einem Gutteil aus Spenden. Daher hat Weihbischof Herwig Gössl als Bischofsvikar für Caritas und Soziale Dienste bereits Spender der Caritas angeschrieben und gebeten, gerade jetzt für die Hilfsfonds zu spenden.

2019 hatten die Hilfsfonds des Diözesan-Caritasverbandes Beihilfen in einer Gesamthöhe von rund 35.000 Euro ausgegeben.

Erster Ansprechpartner für Hilfen sind die Allgemeinen Sozialen Beratungsstellen, die es bei jedem Stadt- und Kreis-Caritasverband gibt und unter deren Adressen zu erreichen sind.